Umsatzsteuer
Der Bundesfinanzhof hat ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von nachträglich geänderten Umsatzsteuerbescheiden in Bauträgerfällen und hat daher die Aussetzung der Vollziehung gewährt.
Sowohl der gewerbliche als auch der private Verkauf über eBay, amazon & Co. ist reich an steuerlichen Stolperfallen, wie mehrere aktuelle Urteile und Verwaltungsanweisungen beweisen.
Die Liste der Steueränderungen zum Jahreswechsel fällt diesmal überschaubar aus. Interessant für Unternehmer sind vor allem die Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag.
Übernimmt der Leasinggeber die Verpflichtungen aus einem vom Leasingnehmer geschlossenen Kaufvertrag, kommt es hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung dieses Bestelleintritts auf den Zeitpunkt der Übernahme an.
Ein Hotel mit eigener Sauna kann zwar ein Pauschalangebot für eine Übernachtung mit Saunanutzung machen, muss den Preis für die Saunaleistung aber gesondert ausweisen und mit dem normalen Umsatzsteuersatz ansetzen.
Zu Unrecht bezahlte Umsatzsteuer kann ein Kunde nur vom Lieferanten zurückfordern. Das gilt auch dann, wenn er eine berichtigte Rechnung erhalten hat und der Lieferant inzwischen insolvent ist.
Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs bringt neue Fallstricke beim Vorsteuerabzug aus einer Lieferantenrechnung.
Die rückwirkenden Änderung der Steuerschuldnerschaft auf Bauleistungen bleibt umstritten. Auch bei der Aussetzung der Vollziehung entscheiden die Finanzgerichte uneinheitlich.
Ein Finanzgericht hat ernstliche Zweifel daran, dass die rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen verfassungsgemäß ist und daher einem Bauunternehmer die Aussetzung der Vollziehung gewährt.