Selbständige und Unternehmer

Die Aufregung der vergangenen beiden Jahre zur Scheinselbständigkeit hat sich zwar wieder gelegt. Das Thema bleibt aber trotzdem von Bedeutung. Einzelheiten regelt das "Gesetz zur Förderung der Selbständigkeit".
Der Abschluss eines Werkvertrags verpflichtet den Unternehmer, unverzüglich mit der Herstellung des Werkes zu beginnen, es sei denn, Sie haben einen ausdrücklichen Vorbehalt in den Vertrag aufgenommen.
Das deutsche Schuldrecht, das auch die Gewährleistungsansprüche bestimmt, wird noch in diesem Jahr grundlegend geändert.
Mit der Übernahme der Firma eines Kaufmanns übernehmen Sie auch alle Verbindlichkeiten dieser Firma.
Mit einem Scheck über einen kleinen Teil der Forderungen versuchen Schuldner manchmal, den Erlass der Restschuld zu erreichen.
Statt einer Sicherungshypothek kann ein Bauunternehmer jetzt auch eine Sicherheitsleistung verlangen.
Zu Beginn dieses Jahres wurden die Betriebsgrößenklassen geändert, die dafür verantwortlich sind, wie oft Ihr Unternehmen geprüft wird.
Durch die Umsetzung der EU-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie wird der Gewährleistungsanspruch für Sachmängel erheblich ausgeweitet.
Mit dem zum 30. Juni 2000 in Kraft getretenen Fernabsatzgesetz wird der Verbraucherschutz für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Internet geregelt. Ab 1. April 2001 dürfen alte Kataloge nicht mehr verwendet werden.
Eine versehentliche Verletzung von Patentrechten kann teuer werden, aber durch Versicherungen können Sie sich schützen.