Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Vor allem im Sozialrecht ergeben sich zum Jahreswechsel viele Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Aufwendungen für ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Die Fahrten zwischen dem Home-Office und dem Betrieb sind generell keine steuerfreien Fahrten zwischen zwei regelmäßigen Arbeitsstätten.
Fürs Erste können Steuerzahler ohne eigenen Arbeitsplatz im Betrieb die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend machen.
Die neue Koalition aus CDU, CSU und FDP plant umfangreiche Änderungen im Steuerrecht.
Ab 2010 Jahr können Doppelverdiener-Ehepaare neben den bekannten Steuerklassenkombinationen auch das neue Faktorverfahren wählen.
In bestimmten Fällen ist ein häusliches Arbeitszimmer nun wieder bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar.
Eine Fahrtätigkeit auf dem Betriebsgelände des Arbeitgebers berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Verpflegungspauschalen für eine auswärtige Fahrtätigkeit.
Wenn der Arbeitgeber zuviel Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt hat, gilt diese zusätzliche Lohnsteuer als Arbeitslohn..
In einem Schreiben setzt sich das Bundesfinanzministerium mit der Fortführung der Entfernungspauschalen auseinander.