Gewerbesteuerprivileg für Leasinggeschäfte
Die Finanzverwaltung hat Richtlinien für die Anwendung des Gewerbesteuerprivilegs von Finanzdienstleistern auf Leasing- und Factoringgeschäfte veröffentlicht.
Die Länderfinanzbehörden haben jetzt erläutert, unter welchen Umständen Leasing- und Factoringunternehmen vom Gewerbesteuerprivileg für Finanzdienstleister Gebrauch machen können. Die Vorgaben sind jedoch kompliziert und erfordern ggf. Umstrukturierungen.